Bei dem Hauskauf ist es nicht mit dem Bezahlen des Kaufpreises allein getan. Denn es sollte auch eingeplant werden, dass noch diverse Nebenkosten entstehen. Laut diversen Experten sollten ungefähr 15 % zu dem eigentlichen Kaufpreis hinzuaddiert werden. Darüber sollte sich der zukünftige Hausbesitzer also im Klaren sein.
1. Hauskauf Nebenkosten – der Makler
Wurde das Haus von einem Makler vermittelt, erhält dieser zumeist ein Honorar, was auch Courtage genannt wird. Die Höhe dieses Honorars ist jedoch von dem eigentlichen Kaufpreis abhängig.
Denn es gibt noch keine einheitliche Regelung darüber, wie viel Geld der Makler für die Vermittlung einer Immobilie verlangen darf. Die unterschiedlichen Maklerverbände können also ganz nach Belieben unverbindliche Richtwerte vorschlagen, mit einer ungefähren Spannbreite von 3 bis 6 % des Kaufpreises. Auch sollte die ebenfalls anfallende Umsatzsteuer, die auf die Vermittlerprovision anfällt, beachtet werden.
Häufig ist es jedoch so, dass die Courtage von den Vorschlägen der eben erwähnten Verbänden abweicht. Dies ist häufig der Fall, wenn der Kaufpreis entweder sehr hoch oder auch besonders niedrig ist.
Zudem ist die Vermittlerprovision zumeist auch eine Verhandlungssache zwischen dem Käufer und eben dem Makler. Daher ist es wichtig, bei der Beauftragung eines Maklers, die Höhe der anfallenden Courtage schriftlich zu vereinbaren. So kann verhindert werden, dass im Nachhinein noch weitere Kosten entstehen.
2. Hauskauf Nebenkosten – Notar und Grundbucheintrag
Für die endgültige Kaufabwicklung ist auch eine von einem Notar beglaubigte Urkunde notwendig. Hierfür sollten ungefähr 1 bis 1,5 % des Kaufpreises eingeplant werden. Der Kaufvertrag muss also laut Gesetz von einem Notar beglaubigt werden (Bürgerliches Gesetzbuch). Die hierbei anfallenden Kosten müssen zumeist komplett vom Käufer gezahlt werden.
Zudem entstehen bei einem Hauskauf auch Nebenkosten, die sich durch den Grundbucheintrag ergeben. Dieser Schritt ist notwendig, um in Deutschland auch offiziell Eigentümer eines bestimmten Grundstückes zu werden. In diesem Grundbuch sind alle relevanten Beurkundungen zu finden, wie zum Beispiel das Eigentum, die Hypothek oder auch die Grundschuld. Verantwortlich hierfür sind die ansässigen Grundbuchämter, in den meisten Fällen sind dies die Amtsgerichte. Für die Eintragung selbst wird wiederum ein Notar benötigt. Der Käufer sollte sich von diesem ausführlich über die hierbei anfallenden rechtlichen Verpflichtungen beraten lassen. Für die Eintragung in das Grundbuch fallen ungefähr 0,5 % des Kaufpreises an.
3. Hauskauf Nebenkosten – Die Grunderwerbssteuer
Natürlich möchte auch das Finanzamt von einem Hauskauf profitieren. So muss der Käufer bei dem Erwerb einer Immobilie auch eine sogenannte Grunderwerbssteuer bezahlen. Die Kosten hierfür schwanken von Bundesland zu Bundesland, sodass ungefähr 3,5 % bis 6,5 % des gesamten Kaufpreises anfallen. Werden jedoch bestimmte Einrichtungsgegenstände mit erworben, wie zum Beispiel eine Einbauküche oder auch ein Schuppen im Garten, unterliegen diese zumeist nicht der Grundsteuer. Bei Unklarheiten macht es Sinn im Vorfeld einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
4. Hauskauf – Nebenkosten der jeweiligen Finanzierung
Bei dem Hauskauf fallen nicht nur Zinsen und eventuelle Tilgungsraten an, sondern auch diverse zusätzliche Kosten. So muss auch für das sogenannte Wertgutachten, welches von den Finanzinstituten genutzt wird, um den jeweiligen Beleihungswert des Hauses festzulegen, gezahlt werden. Hierbei fallen auch Wertvermittlungsgebühren an, in einer Höhe von circa 0,2 bis 0,5 % der jeweiligen Darlehenssumme.
Zudem müssen auch sogenannte Bereitstellungszinsen eingeplant werden, welche nicht in den Effektivzins gefasst werden. Sie werden von dem Kreditinstitut verlangt, wenn das vereinbarte Darlehen nicht in einem vereinbarten Zeitraum abgerufen wird. Wann diese berechnet werden und auch die Höhe dieser Zinsen, sollte mit der Bank im Vorfeld verhandelt werden. Grundsätzlich fallen an Bereitstellungszinsen jedoch ungefähr 0,25 % der vereinbarten Darlehenssumme im Monat an.
Abschließend sollten also die oben erwähnten Nebenkosten beachtet werden, wenn ein Hauskauf ansteht, um keine nachträglichen Überraschungen zu erleben.
Fazit: In der Regel musst du also immer mit Hauskauf Nebenkosten rechnen.